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• Die gesetzliche Berufsbezeichnung "Steuerberater" wurde in der Bundesrepublik Deutschland (Bundesland Berlin) verliehen.

• Der Berufstand der Steuerberater unterliegt im wesentlichen den nachstehenden berufsrechtlichen regelungen, die bei der zuständigen Steuerberaterkammer eingesehen werden können:

1. Steuerberatungsgesetz (StBerG)

2. Durchführungsverordung zum (StBerG)

3. Berufsordung (BoStB)

4. Steuerberatergebührenverordung (StBGebV)

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Dipl.-Kfm. Carsten Müller-Venhoff  
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