• Die gesetzliche
Berufsbezeichnung "Steuerberater" wurde in der Bundesrepublik
Deutschland (Bundesland Berlin) verliehen.
• Der Berufstand
der Steuerberater unterliegt im wesentlichen den nachstehenden
berufsrechtlichen regelungen, die bei der
zuständigen Steuerberaterkammer eingesehen werden können:
1. Steuerberatungsgesetz
(StBerG)
2. Durchführungsverordung
zum (StBerG)
3. Berufsordung
(BoStB)
4. Steuerberatergebührenverordung
(StBGebV)
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Dipl.-Kfm. Carsten Müller-Venhoff
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